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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Unser Anspruch

Wir möchten, dass alle Menschen unsere Webseite gut nutzen können – unabhängig von Alter, Einschränkungen oder dem verwendeten Gerät. Deshalb gestalten wir sie nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, bzw. der europäischen Norm EN 301 549.

Als Kleinstunternehmen sind wir nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Dienstleistungen nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet. Wir setzen sie trotzdem freiwillig um, so weit es uns möglich ist.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Webseite ist weitgehend mit den genannten Anforderungen vereinbar. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung.

Was wir dafür tun

Die Seite lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen; ein Link „Zum Inhalt springen“ führt direkt zum Hauptinhalt, der Tastaturfokus ist deutlich sichtbar. Überschriften, Listen, Formulare und Navigation sind sauber ausgezeichnet, damit Screenreader sie richtig vorlesen. Bilder haben beschreibende Alternativtexte, rein dekorative Grafiken werden übersprungen.

Texte und Bedienelemente haben ausreichende Kontraste. Die Darstellung passt sich jeder Bildschirmgröße an und lässt sich ohne Informationsverlust auf 200 Prozent vergrößern. Wer in seinem System „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, bekommt keine Animationen. Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen.

Bekannte Einschränkungen

Verlinkte externe Angebote – zum Beispiel unsere Lernplattform, der Veranstaltungskalender oder Instagram – sind nicht Teil dieser Erklärung. Einzelne Bilder mit Handschrift (z. B. Notizzettel) sind gestaltete Grafiken; ihr Inhalt steht jeweils im Alternativtext.

Barriere gefunden? Sag uns Bescheid

Wenn dir Barrieren auffallen oder du Inhalte in einer anderen Form brauchst, melde dich bitte. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

E-Mail: info@canicanum.de
Telefon: +49 151 23168792
Post: Canicanum, Nathalie Hähnel, Flurlgasse 5, 94315 Straubing

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Für die Durchsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg zuständig.

Stand: Oktober 2026