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Kynologie auf höchstem Niveau

Wissenschaftlich fundierte Beratung für Hundehalter, Einrichtungen, Fachkräfte, Firmen und Institutionen.

Hunde bereichern unser Leben – privat wie beruflich. Doch um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten, sind fundiertes Wissen und praxisnahe Konzepte unerlässlich. Als Sachverständiger im Hundewesen mit langjähriger Erfahrung biete ich professionelle Beratung für Hundehalter, Unternehmen und Institutionen.

Für Unternehmen & Institutionen:

Ein gut integrierter Bürohund kann das Arbeitsklima erheblich verbessern, Stress reduzieren und die Mitarbeiterzufriedenheit steigern. Wir unterstütze Sie bei:

  • Bürohunde-Konzepten: Wie lassen sich Hunde sinnvoll und stressfrei ins Arbeitsumfeld integrieren?
  • Optimierung des Arbeitsklimas: Bürohunde als Erfolgsfaktor für ein angenehmes und produktives Miteinander.
  • Richtlinien & Regelwerke: Entwicklung klarer Strukturen und Regeln für die erfolgreiche Einführung von Bürohunden.

  • Workshops & Schulungen: Praktische Seminare für Unternehmen, Teams und Führungskräfte.

Für Hundehalter & Fachkräfte:

Die Beziehung zwischen Mensch und Hund basiert auf gegenseitigem Verständnis und Vertrauen. Wir unterstützen Sie mit:

  • Individueller Beratung: Wissenschaftlich fundierte Antworten auf Ihre Fragen rund um den Hund.
  • Praxisnahen Lösungen: Passende Konzepte für Mensch-Hund-Teams in Alltag, Freizeit und Beruf.

  • Fachwissen auf höchstem Niveau: Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger im Hundewesen und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Verlassen Sie sich auf Kompetenz und Erfahrung für eine harmonische Mensch-Hund-Beziehung.

Haben Sie Fragen oder wünschen sie eine Beratung?

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Bürohund: Vor- und Nachteile

Ein Hund am Arbeitsplatz kann viele Vorteile bringen: Er reduziert Stress, sorgt für eine bessere Arbeitsatmosphäre und kann sogar die Produktivität steigern. Mitarbeiter machen mehr Bewegungspausen, was sich positiv auf die Gesundheit auswirkt. Auch das Betriebsklima kann von einem gemeinsamen Bürohund profitieren, da er als sozialer Katalysator dient.

Dennoch gibt es auch Nachteile. Allergien oder Angst vor Hunden können bei Kollegen ein Problem darstellen. Zudem kann ein Hund Ablenkung verursachen, insbesondere wenn er nicht gut erzogen ist oder viel Aufmerksamkeit verlangt. Auch hygienische Aspekte müssen berücksichtigt werden.

Gibt es ein Recht auf Hunde am Arbeitsplatz?

Ein generelles Recht auf einen Bürohund gibt es nicht. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Manche Unternehmen erlauben Hunde, andere nicht. Falls der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung keine Regelungen dazu enthalten, kann der Arbeitgeber das Mitbringen eines Hundes individuell genehmigen oder untersagen.

Bedingungen und Grenzen für Hunde im Büro

Um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten, sollten klare Regeln gelten:

  • Zustimmung des Arbeitgebers und der Kollegen einholen

  • Festlegung von Tabuzonen (z. B. Kantine, Besprechungsräume)

  • Regelmäßige Pausen für den Hund

  • Keine Störung des Betriebsablaufs

  • Sauberkeit und Hygiene sicherstellen

Falls der Hund sich nicht an die Regeln hält oder Kollegen sich belästigt fühlen, kann das Mitbringen untersagt werden.

Ideale Voraussetzungen für einen Bürohund

Nicht jeder Hund ist für das Büroleben geeignet. Ein Bürohund sollte:

  • gut sozialisiert und freundlich sein,

  • wenig bellen und keine Aggressionen zeigen,

  • stubenrein sein,

  • sich ruhig verhalten und Entspannungsphasen haben,

  • keine große Ablenkung für die Kollegen darstellen.

Ein Rückzugsort (z. B. eine Hundedecke) und regelmäßige Spaziergänge sind ebenfalls wichtig.

Wer haftet im Schadensfall?

Wenn ein Hund am Arbeitsplatz einen Schaden verursacht, haftet in der Regel der Halter. Dies kann Sachschäden, aber auch Personenschäden betreffen. Eine spezielle Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist dringend empfohlen. Unternehmen können unter bestimmten Umständen ebenfalls haftbar gemacht werden, wenn sie das Mitbringen von Hunden dulden, aber keine klaren Regelungen treffen

Welche Gesetze sind für die Mitnahme eines Hundes ins Büro relevant?de im Büro
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Der Arbeitgeber muss eine sichere Arbeitsumgebung gewährleisten. Falls ein Hund eine Gefährdung darstellt, kann die Mitnahme untersagt werden.

  • Hausrecht des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat das Recht, über die Nutzung der Räumlichkeiten zu entscheiden.

  • Tierschutzgesetz (TierSchG): Der Hund muss artgerecht gehalten und versorgt werden.

  • Haftungsrecht: Der Halter haftet für Schäden, die durch den Hund entstehen.

  • Betriebsvereinbarungen: Falls vorhanden, regeln sie die Mitnahme von Hunden am Arbeitsplatz.

Wer seinen Hund mit ins Büro nehmen möchte, sollte sich vorab mit dem Arbeitgeber abstimmen und klare Vereinbarungen treffen.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die auf dieser Seite veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt Canicanum keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.